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   BayObLG, 24.09.1996 - 3Z BR 121/96   

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https://dejure.org/1996,7873
BayObLG, 24.09.1996 - 3Z BR 121/96 (https://dejure.org/1996,7873)
BayObLG, Entscheidung vom 24.09.1996 - 3Z BR 121/96 (https://dejure.org/1996,7873)
BayObLG, Entscheidung vom 24. September 1996 - 3Z BR 121/96 (https://dejure.org/1996,7873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 131 Abs. 2, § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 14565/95
  • BayObLG, 24.09.1996 - 3Z BR 121/96
 
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  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 24.09.1996 - 3Z BR 121/96
    Die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung können als Anhaltspunkt für die vorzunehmende Schätzung herangezogen werden, sind jedoch nicht unmittelbar anzuwenden (ständige Rechtsprechung des BayObLG, vgl. z.B. BayObLGZ 1986, 489, 491; 1993, 115, 117; BayObLG JurBüro 1994, 499).
  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 24.09.1996 - 3Z BR 121/96
    Die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung können als Anhaltspunkt für die vorzunehmende Schätzung herangezogen werden, sind jedoch nicht unmittelbar anzuwenden (ständige Rechtsprechung des BayObLG, vgl. z.B. BayObLGZ 1986, 489, 491; 1993, 115, 117; BayObLG JurBüro 1994, 499).
  • BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 151/93

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 24.09.1996 - 3Z BR 121/96
    Die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung können als Anhaltspunkt für die vorzunehmende Schätzung herangezogen werden, sind jedoch nicht unmittelbar anzuwenden (ständige Rechtsprechung des BayObLG, vgl. z.B. BayObLGZ 1986, 489, 491; 1993, 115, 117; BayObLG JurBüro 1994, 499).
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