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BayObLG, 24.09.1996 - 3Z BR 121/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 1 T 14565/95
- BayObLG, 24.09.1996 - 3Z BR 121/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86
Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts
Auszug aus BayObLG, 24.09.1996 - 3Z BR 121/96
Die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung können als Anhaltspunkt für die vorzunehmende Schätzung herangezogen werden, sind jedoch nicht unmittelbar anzuwenden (ständige Rechtsprechung des BayObLG, vgl. z.B. BayObLGZ 1986, 489, 491; 1993, 115, 117; BayObLG JurBüro 1994, 499). - BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93
Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein …
Auszug aus BayObLG, 24.09.1996 - 3Z BR 121/96
Die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung können als Anhaltspunkt für die vorzunehmende Schätzung herangezogen werden, sind jedoch nicht unmittelbar anzuwenden (ständige Rechtsprechung des BayObLG, vgl. z.B. BayObLGZ 1986, 489, 491; 1993, 115, 117; BayObLG JurBüro 1994, 499). - BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 151/93
Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens
Auszug aus BayObLG, 24.09.1996 - 3Z BR 121/96
Die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung können als Anhaltspunkt für die vorzunehmende Schätzung herangezogen werden, sind jedoch nicht unmittelbar anzuwenden (ständige Rechtsprechung des BayObLG, vgl. z.B. BayObLGZ 1986, 489, 491; 1993, 115, 117; BayObLG JurBüro 1994, 499).